Allgemeine Geschäftsbedingungen – Corrigo

Regeln, Bedingungen und Pflichten im Immobilienverkehr mit der Agentur Corrigo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen CORRIGO d.o.o., Trg 4. svibnja 533 br. 1A, 21300 Makarska, OIB 37699781357 (im Folgenden: Makler) und Auftraggebern, die die Dienstleistungen der Immobilienvermittlung in Anspruch nehmen. Der Makler arbeitet in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Immobilienvermittlung und anderen geltenden Vorschriften der Republik Kroatien.


Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. Makler – CORRIGO d.o.o., Makarska.

  2. Agent – Eine natürliche Person, die im Verzeichnis der Vermittlungsagenten eingetragen und beim Makler angestellt ist.

  3. Vermittlung – Handlungen zur Verbindung des Auftraggebers und einer dritten Person zum Zweck von Verhandlungen und dem Abschluss von Rechtsgeschäften bezüglich einer Immobilie.

  4. Auftraggeber – Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Makler einen Vermittlungsvertrag abschließt (Verkäufer, Käufer, Mieter, Pächter usw.).

  5. Dritte Person – Eine natürliche oder juristische Person, die der Makler mit dem Auftraggeber in Verbindung bringt, um ein Rechtsgeschäft abzuschließen.


Artikel 2 – Angebot

Das Angebot des Maklers basiert auf den Angaben, die von den Immobilieneigentümern und/oder dem Auftraggeber erhalten wurden. Der Makler haftet nicht für Fehler in der Beschreibung oder im Preis, noch für den Rücktritt des Eigentümers vom Verkauf oder der Vermietung.


Artikel 3 – Vermittlungsvertrag

Der Vertrag wird schriftlich für eine bestimmte Zeit (meist 12 Monate) abgeschlossen und kann im Einvernehmen der Parteien verlängert werden. Der Makler erwirbt das Recht auf Provision, wenn das vereinbarte Rechtsgeschäft abgeschlossen wird.


Artikel 4 – Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet mit Ablauf der Frist oder durch Kündigung einer der Parteien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Kosten zu erstatten und eine Provision zu zahlen, wenn er nach Vertragsende ein Geschäft infolge der Tätigkeit des Maklers abschließt.


Artikel 5 – Exklusive Vermittlung

Exklusivität muss ausdrücklich vereinbart werden. Ein Verstoß gegen die Exklusivitätsverpflichtung (Beauftragung eines anderen Maklers oder selbstständiger Abschluss des Geschäfts) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer vereinbarten Strafe und zum Ersatz der tatsächlichen Kosten.


Artikel 6 – Pflichten des Maklers

Der Makler verpflichtet sich:

  • Den Auftraggeber mit einem potenziellen Partner zu verbinden

  • Das Eigentum und den rechtlichen Status der Immobilie zu überprüfen

  • Auf Risiken und rechtliche Mängel hinzuweisen

  • Die Immobilie angemessen zu bewerben

  • Die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen

  • Bei Verhandlungen zu vermitteln

  • Vertrauliche Daten zu schützen

  • Die Nutzungsbestimmung des Grundstücks zu überprüfen

  • Über alle relevanten Umstände zu informieren

  • In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche zu handeln


Artikel 7 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Genaue Daten und Dokumente über die Immobilie zu übermitteln

  • Die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen

  • Über alle wesentlichen Umstände zu informieren

  • Die Provision bei Abschluss des Geschäfts zu zahlen

  • Die vereinbarten Kosten zu erstatten

  • Über alle Änderungen bezüglich der Immobilie zu informieren


Artikel 8 – Maklerprovision

Die Provision wird vertraglich in Prozent des Kaufpreises oder der monatlichen Miete/Pacht festgelegt. Auf alle Beträge wird die Mehrwertsteuer berechnet. Der Makler hat auch nach Beendigung des Vertrags Anspruch auf Provision, wenn das Geschäft auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist.


Artikel 9 – Preisliste der Provisionen

Art des GeschäftsProvision (inkl. MwSt.)Kauf/Verkauf2 – 6 % des GesamtpreisesVerkauf (vom Verkäufer)1 – 3 %Kauf (vom Käufer)1 – 3 %Tausch1 – 3 % von jeder SeiteMiete/Pacht (12–59 Monate)100 % der MonatsmieteMiete/Pacht (60+ Monate)150 % der Monatsmiete


Artikel 10 – Verbraucherbeschwerderecht

Gemäß Artikel 8 des Verbraucherschutzgesetzes haben Nutzer von Vermittlungsdienstleistungen das Recht, schriftliche Beschwerden einzureichen:

  • Persönlich am Hauptsitz der Gesellschaft,

  • Per Post an die Adresse CORRIGO d.o.o., Trg 4. svibnja 533 br. 1A, 21300 Makarska,

  • Oder per Einschreiben mit Rückschein.

Auf Beschwerden wird spätestens innerhalb von 15 Tagen geantwortet.


Artikel 11 – Schlussbestimmungen

Für alle nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen geregelten Angelegenheiten gelten die einschlägigen Gesetze der Republik Kroatien.
Anwendbares Recht: Recht der Republik Kroatien.
Zuständiges Gericht: Handelsgericht in Split.


CORRIGO d.o.o.
OIB: 37699781357
Sitz: Trg 4. svibnja 533 br. 1A, 21300 Makarska, Kroatien
IBAN: HR5024020061100878415 (Erste Bank)
SWIFT: ESBCHR22